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GRÜNDUNGSURKUNDE
GRÜNDUNG DES "AMATEURSPORTVEREIN HANDBALL HOCHPUSTERTAL"

Im Jahre 2004, am vierzehnten des Monats Mai, um 20.00 Uhr, sind in Innichen, im Josef Reschhaus – Atto Strasse.Nr:4 , folgende Personen zur Gründung des Amateursportverein Handball Hochpustertal, erschienen:

1) Sulzenbacher Peter
geb. am 03.03.53 in Innichen,
wohnhaft in Innichen, Kranzhofweg 3
Tel.: 0474914202
Beruf: Lehrer
STNR. SLZPTR53C03H786L

2) Pezzei Christof
geb. am 28.11.55 in Bruneck,
wohnhaft in Innichen, Alter Markt 21
Tel.: 0474913567
Beruf: Betriebsleiter
STNR. PZZCRS55s28B220J

3) Agstner Gerlinde Maria Luise
geb. am 24.10.57 in Bruneck,
wohnhaft in Innichen, Alter Markt 19
Tel.: 0474914126
Beruf: Freiberuflerin
STNR. GSTGLN57R64L552R

4) Bethke Eva Maria
geb. am 04.07.59 in Bad Reichenhall,
wohnhaft in Innichen, J.Cornet 6a
Tel.: 340034784
Beruf: Laborantin
STNR. BTHVMR59L44Z112G

5) Lanzinger Johanna
geb. am 02.04.58 in Innichen,
wohnhaft in Sexten - Moos
Tel.: 3408106171
Beruf: Hausfrau
STNR. LNZJNN58D42I887L

6) Rehmann Josef
geb. am 12.02.46 in Toblach,
wohnhaft in Toblach, Gebr.Baur Straße 2
Tel.: 0474972852
Beruf: Angestellter
STNR. RHMJSF46B02H786W

Die erschienenen Personen erklären italienische Staatsbürger zu sein und haben im gegenseitigen Einvernehmen auf die Anwesenheit und den Beistand von Zeugen verzichtet und nehmen nachstehenden Akt zur Gründung des Amateursportvereines Handball Hochpustertal auf.


1.Die erschienen obgenannten Personen gründen hiermit unter ihnen, gemäß Art. 36 - 38 C.C., einen Sportverein mit der Bezeichnung „Amateursportverein Handball Hochpustertal".


2.Der Sitz des Vereins ist in 39038 Innichen – Hueberstrasse 2.


3.Gegenstand und Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Handballes. Die genaue Zielsetzung ist im Art. 3 der beiliegenden Satzung im Detail angeführt.


4.Der Verein ist durch die Satzungen geregelt, welche als integrierender Bestandteil diesem Akt beigelegt werden.
Der Wortlaut der beiliegenden Satzung wird verlesen und von den erschienenen Gründungsmitgliedern gutgeheißen.


5.Die erschienenen Gründungsmitglieder einigen sich darauf, den vom Vorstand in seiner ersten Sitzung festgelegten Mitgliedsbeitrag von Euro 10 (zehn) einzuzahlen.


6.Der Amateursportverein Handball Hochpustertal wird auf unbestimmte Zeit gegründet.

 
7.Der Vorstand setzt sich für die ersten 3 (drei) Jahre wie folgt zusammen:

- Sulzenbacher Peter, Präsident
- Pezzei Christof, Vizepräsident
- Bethke Eva Maria, Kassierin
- Rehmann Josef, Schriftführer
- Astner Gerlinde Maria Luise, Mitglied
- Lanzinger Johanna,  Mitglied

Zu den Rechnungsprüfern werden folgende Personen ernannt:
- Villgratter Martin
- Basso Alessandro

Zu den Mitgliedern des Schiedsgerichtes werden folgende Personen ernannt:
- Durnwalder Helmut
- Pfeifhofer Martina
- Wachtler Walter Karl

Die obgenannten Mitglieder des Vorstandes und die Rechnungsprüfer nehmen die Wahl an und erklären gleichzeitig, dass zu ihren Lasten keine Gründe der Unwählbarkeit oder des Amtverfalls vorliegen.


8.Das erste Geschäftsjahr beginnt mit dem Tage der Gründung und endet am 31. Dezember 2004 Die folgenden Geschäftsjahre werden mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.


9.Der Präsident wird ermächtigt, alle Formalitäten zu erledigen, die für die Eintragung des Sportvereins

> in das Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen ("Volontariat"), laut L.G. vom 1. Juli 1993, Nr. 11r
und/oder

> beim italienischen Fachsportverband (F.I.G.H) notwendig sind.


10.Die Gründungsmitglieder beschließen weiters einstimmig, dem Verband der Sportvereine Südtirols (VSS) beizutreten und nach erfolgter Aufnahme den dafür vorgeschriebenen Mitgliedsbeitrag einzuzahlen. Der Präsident wird ermächtigt, den entsprechenden Mitgliedsantrag an den VSS zu stellen und zu unterschreiben.


11.Für die Abgabe der Unterschriften auf den einzelnen Blättern dieses Aktes wird der Präsident, Sulzenbacher Peter, beauftragt.


12.Die Gründungsmitglieder beschließen außerdem, den Gründungsakt beim Registeramt registrieren zu lassen.

Diese Urkunde samt der Beilage wird den erschienenen Gründungsmitgliedern vorgelesen, welche erklären, dass sie ihrem Willen entspricht.
 
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