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GRÜNDUNGSURKUNDE |
GRÜNDUNG DES "AMATEURSPORTVEREIN HANDBALL HOCHPUSTERTAL"
Im Jahre 2004, am vierzehnten des Monats Mai, um 20.00 Uhr, sind in
Innichen, im Josef Reschhaus – Atto Strasse.Nr:4 , folgende Personen zur Gründung
des
Amateursportverein Handball Hochpustertal, erschienen:
1) Sulzenbacher Peter
geb. am 03.03.53 in Innichen,
wohnhaft in Innichen, Kranzhofweg 3
Tel.: 0474914202
Beruf: Lehrer
STNR.
SLZPTR53C03H786L
2) Pezzei Christof
geb. am 28.11.55 in Bruneck,
wohnhaft in Innichen, Alter Markt 21
Tel.: 0474913567
Beruf:
Betriebsleiter
STNR. PZZCRS55s28B220J
3) Agstner Gerlinde Maria Luise
geb. am 24.10.57 in Bruneck,
wohnhaft in Innichen, Alter Markt 19
Tel.: 0474914126
Beruf:
Freiberuflerin
STNR. GSTGLN57R64L552R
4) Bethke Eva Maria
geb. am 04.07.59 in Bad Reichenhall,
wohnhaft in Innichen, J.Cornet 6a
Tel.: 340034784
Beruf: Laborantin
STNR. BTHVMR59L44Z112G
5) Lanzinger Johanna
geb. am 02.04.58 in Innichen,
wohnhaft in Sexten - Moos
Tel.: 3408106171
Beruf: Hausfrau
STNR. LNZJNN58D42I887L
6) Rehmann Josef
geb. am 12.02.46 in Toblach,
wohnhaft in Toblach, Gebr.Baur Straße 2
Tel.: 0474972852
Beruf:
Angestellter
STNR. RHMJSF46B02H786W
Die erschienenen Personen erklären italienische Staatsbürger zu sein und
haben im gegenseitigen Einvernehmen auf die Anwesenheit und den
Beistand von Zeugen verzichtet und nehmen nachstehenden Akt zur
Gründung des Amateursportvereines Handball Hochpustertal auf.
1.Die erschienen obgenannten Personen gründen hiermit unter ihnen, gemäß
Art. 36 - 38 C.C., einen Sportverein mit der Bezeichnung
„Amateursportverein Handball Hochpustertal".
2.Der Sitz des Vereins ist in 39038 Innichen – Hueberstrasse 2.
3.Gegenstand und Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports mit
besonderer Berücksichtigung des Handballes. Die genaue Zielsetzung ist
im Art. 3 der beiliegenden Satzung im Detail angeführt.
4.Der Verein ist durch die Satzungen geregelt, welche als integrierender
Bestandteil diesem Akt beigelegt werden.
Der Wortlaut der beiliegenden Satzung wird verlesen und von den
erschienenen Gründungsmitgliedern gutgeheißen.
5.Die erschienenen Gründungsmitglieder einigen sich darauf, den vom
Vorstand in seiner ersten Sitzung festgelegten Mitgliedsbeitrag von Euro
10 (zehn) einzuzahlen.
6.Der Amateursportverein Handball Hochpustertal wird auf unbestimmte Zeit
gegründet.
7.Der Vorstand setzt sich für die ersten 3 (drei) Jahre wie folgt
zusammen:
- Sulzenbacher Peter, Präsident
- Pezzei Christof, Vizepräsident
- Bethke Eva Maria, Kassierin
- Rehmann Josef, Schriftführer
- Astner Gerlinde Maria Luise, Mitglied
- Lanzinger Johanna, Mitglied
Zu den Rechnungsprüfern werden folgende Personen ernannt:
- Villgratter Martin
- Basso Alessandro
Zu den Mitgliedern des Schiedsgerichtes werden folgende Personen
ernannt:
- Durnwalder Helmut
- Pfeifhofer Martina
- Wachtler Walter Karl
Die obgenannten Mitglieder des Vorstandes und die Rechnungsprüfer nehmen
die Wahl an und erklären gleichzeitig, dass zu ihren Lasten keine Gründe
der Unwählbarkeit oder des Amtverfalls vorliegen.
8.Das erste Geschäftsjahr beginnt mit dem Tage der Gründung und endet am
31. Dezember 2004 Die folgenden Geschäftsjahre werden mit dem
Kalenderjahr übereinstimmen.
9.Der Präsident wird ermächtigt, alle Formalitäten zu erledigen, die für
die Eintragung des Sportvereins
> in das Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen
("Volontariat"), laut L.G. vom 1. Juli 1993, Nr. 11r
und/oder
> beim italienischen Fachsportverband (F.I.G.H) notwendig sind.
10.Die Gründungsmitglieder beschließen weiters einstimmig, dem Verband
der Sportvereine Südtirols (VSS) beizutreten und nach erfolgter Aufnahme
den dafür vorgeschriebenen Mitgliedsbeitrag einzuzahlen. Der Präsident wird
ermächtigt, den entsprechenden Mitgliedsantrag an den VSS zu stellen und
zu unterschreiben.
11.Für die Abgabe der Unterschriften auf den einzelnen Blättern dieses
Aktes wird der Präsident, Sulzenbacher Peter, beauftragt.
12.Die Gründungsmitglieder beschließen außerdem, den Gründungsakt beim
Registeramt registrieren zu lassen.
Diese Urkunde samt der Beilage wird den erschienenen
Gründungsmitgliedern vorgelesen, welche erklären, dass sie ihrem Willen
entspricht. |
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